AGB

1. Geltungsbereich

Soweit nicht anders vereinbart erfolgen die Lieferungen, Leistungen und Angebote der HistoriClassic ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.

2. Angebot und Vertragsschluß

Die Angebote der HistoriClassic sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der HistoriClassic.

3. Angebotsbindefrist und Preise

Soweit nicht anders angegeben, hält sich die HistoriClassic an Ihre Angebote 30 Tage gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung der HistoriClassic genannten Preise.

4. Lieferzeiten

Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Lieferzeiten. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die HistoriClassic nicht zu verantworten hat (Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Technische Defekte, Lieferverzug von Vorlieferanten, Nichtabnahme von Leistungen usw.) berechtigen die HistoriClassic, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde darf Teillieferungen nicht zurückweisen. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei oder tritt vom Vertrag zurück, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.

5. Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.

6. Gewährleistung

Der HistoriClassic gewährleistet, daß die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Mängel sind vom Käufer unverzüglich anzuzeigen. Für Mängel, die durch unsachgemäßen oder nicht dem spezifizierten Verwendungszweck entsprechendem Gebrauch entstehen, übernehmen wir keine Gewährleistung. Bei berechtigten Mängeln gewährleisten wir kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen die HistoriClassic Produkte stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Die Gewährleistung gilt nur für das gelieferte Produkt. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

7. Zahlungen

Wir bieten folgende Zahlungsmodalitäten an:

Siehe Zahlungsarten

Im Einzellfall können auftragsbezogen andere Modalitäten vereinbart werden. Bei Bekanntwerden von Negativmerkmalen zur Bonität liefern wir generell nur gegen Vorkasse oder Nachnahme. Es gilt die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Fälligkeit der Zahlungen. Die HistoriClassic ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die HistoriClassic über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck unwiderruflich eingelöst ist.

8. Zahlungsverzug

Ist nach Ablauf der vereinbarten und in der Rechnung genannten Fälligkeit der Zahlung noch keine Zahlung erfolgt, gerät der Käufer automatisch in Verzug, unabhängig davon, ob dies durch die HistoriClassic durch Zahlungserinnerung oder Mahnung angezeigt wird. Für erforderliche Mahnungen gelten 5,00 EUR Auslagen für Schreibarbeiten und Porto als vereinbart. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass wir Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe berechnen werden. Etwaige Kosten für Inkassodienstleistungen gehen zu Lasten des Käufers. Im Interesse der Gerechtigkeit gegenüber unseren ehrlichen Kunden werden wir jede auch noch so kleine Forderung notfalls gerichtlich beitreiben.

8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist Rosenheim, soweit gesetzlich zulässig.

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Soweit nicht anders vereinbart erfolgen die Lieferungen, Leistungen und Angebote der HistoriClassic ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. 2. Angebot und Vertragsschluß Die Angebote der HistoriClassic sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung der HistoriClassic. 3. Angebotsbindefrist und Preise Soweit nicht anders angegeben, hält sich die HistoriClassic an Ihre Angebote 30 Tage gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung der HistoriClassic genannten Preise. 4. Lieferzeiten Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Lieferzeiten. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die HistoriClassic nicht zu verantworten hat (Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Technische Defekte, Lieferverzug von Vorlieferanten, Nichtabnahme von Leistungen usw.) berechtigen die HistoriClassic, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde darf Teillieferungen nicht zurückweisen. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei oder tritt vom Vertrag zurück, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. 5. Gefahrübergang Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. 6. Gewährleistung Der HistoriClassic gewährleistet, daß die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Mängel sind vom Käufer unverzüglich anzuzeigen. Für Mängel, die durch unsachgemäßen oder nicht dem spezifizierten Verwendungszweck entsprechendem Gebrauch entstehen, übernehmen wir keine Gewährleistung. Bei berechtigten Mängeln gewährleisten wir kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen die HistoriClassic Produkte stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Die Gewährleistung gilt nur für das gelieferte Produkt. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. 7. Zahlungen Wir bieten folgende Zahlungsmodalitäten an: Bar bei Warenübergabe/Abholung Nachnahme (+6,00 EUR Nachnahmegbühr) Im Einzellfall können auftragsbezogen andere Modalitäten vereinbart werden. Bei Bekanntwerden von Negativmerkmalen zur Bonität liefern wir generell nur gegen Vorkasse oder Nachnahme. Es gilt die in der Auftragsbestätigung vereinbarte Fälligkeit der Zahlungen. Die HistoriClassic ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die HistoriClassic über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck unwiderruflich eingelöst ist. 8. Zahlungsverzug Ist nach Ablauf der vereinbarten und in der Rechnung genannten Fälligkeit der Zahlung noch keine Zahlung erfolgt, gerät der Käufer automatisch in Verzug, unabhängig davon, ob dies durch die HistoriClassic durch Zahlungserinnerung oder Mahnung angezeigt wird. Für erforderliche Mahnungen gelten 5,00 EUR Auslagen für Schreibarbeiten und Porto als vereinbart. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass wir Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe berechnen werden. Etwaige Kosten für Inkassodienstleistungen gehen zu Lasten des Käufers. Im Interesse der Gerechtigkeit gegenüber unseren ehrlichen Kunden werden wir jede auch noch so kleine Forderung notfalls gerichtlich beitreiben. 8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist Rosenheim, soweit gesetzlich zulässig. 9. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.